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Krankschreibung ab Tag eins: Was wirklich geplant ist

ARBEIT / GESUNDHEIT / POLITIK


Die Koalition will die Attestpflicht verschärfen und die Telefon-AU abschaffen. Noch gelten jedoch die bisherigen Regeln – und „Attest ab Tag eins“ bedeutet nicht automatisch „Praxisbesuch am ersten Tag“.
Von Ralf Schönert  •  23. Juli 2026

Kurzthese: Die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag bedeutet nicht automatisch einen Praxisbesuch. Das Ende der Telefon-AU würde dennoch eine einfache und ärztlich kontrollierte Versorgung beseitigen.

Warum das wichtig ist: Die Reform betrifft Beschäftigte, Betriebe und bereits stark beanspruchte Arztpraxen.

Lesedauer: etwa 3 Minuten

Themen: Arbeitsunfähigkeit, Telefon-AU, Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik

Union und SPD wollen die Regeln für Krankschreibungen deutlich verändern. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein, während die telefonische Krankschreibung entfallen soll. Hinter der scheinbar einfachen Regel stehen jedoch zahlreiche ungeklärte Fragen: Müssen Erkrankte tatsächlich sofort in die Praxis, welche Ausnahmen bleiben möglich und verringert mehr Kontrolle wirklich die Zahl der Krankheitsfälle?

Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, die Regeln für Krankschreibungen zu verschärfen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein; zugleich soll die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entfallen. Bis zur gesetzlichen Umsetzung gelten jedoch die bisherigen Bestimmungen.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen sie allerdings schon heute früher und damit auch ab dem ersten Tag verlangen.

Was heute gilt – und was sich ändern soll

Die Telefon-AU bleibt vorerst möglich. Bekannte Patientinnen und Patienten können bei leichter Symptomatik für höchstens fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden, sofern die Ärztin oder der Arzt diese Form für medizinisch vertretbar hält. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Die Koalition will diese Möglichkeit abschaffen und die Bescheinigung grundsätzlich ab Tag eins verlangen. Die konkrete Ausgestaltung steht noch aus. Offen ist insbesondere, wie weit Betriebe abweichende Regelungen vereinbaren können und wie die Videosprechstunde eingebunden wird.

Eine strengere Nachweispflicht bekämpft noch keine Krankheitsursache; sie verlagert zunächst Verantwortung und Aufwand auf Beschäftigte und Arztpraxen.

Attestpflicht ist nicht gleich Praxispflicht

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag nicht zwingend einen persönlichen Arztbesuch voraussetzt. Nach bisherigen Aussagen kann eine Videosprechstunde genügen. Gesundheitsministerin Nina Warken hat außerdem betriebliche Abweichungen in Aussicht gestellt.

Damit liegt der eigentliche Konflikt nicht nur im Zeitpunkt des Attests. Entscheidend ist, ob medizinische Notwendigkeit oder pauschales Misstrauen die Regel bestimmt. Bei Fieber, Migräne oder einem Magen-Darm-Infekt kann ein zusätzlicher Praxisweg weder die Genesung fördern noch die Praxen entlasten.

Missbrauch gezielt statt pauschal bekämpfen

Missbrauch bei Krankschreibungen darf nicht verharmlost werden. Eine wirksame Reform müsste jedoch dort ansetzen, wo ärztliche Kontrollen tatsächlich umgangen werden – etwa bei anonymen kommerziellen Onlineangeboten. Die Telefon-AU in einer bekannten Praxis bleibt dagegen eine ärztliche Entscheidung mit klaren Grenzen.

Die politische Frage lautet deshalb nicht, ob Missbrauch verhindert werden soll, sondern mit welchen Mitteln. Eine pauschale Attestpflicht erzeugt leicht zusätzliche Termine und Bürokratie, ohne automatisch die Ursachen hoher Fehlzeiten zu erklären.

Mein Fazit

Eine Bescheinigung ab Tag eins kann betrieblich sinnvoll sein, sollte aber nicht zum gesetzlichen Regelfall für alle werden. Die Koalition sollte problematische Onlineangebote strenger kontrollieren, die Videosprechstunde ausbauen und die Telefon-AU für bekannte Patientinnen und Patienten erhalten. Gesundheitspolitik wird nicht glaubwürdiger, wenn sie Krankheit zunächst als Verdachtsfall behandelt.

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