Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heidelberg, keine Ermittlungen gegen die AfD wegen der Verteilung sogenannter "Abschiebetickets" im Bundestagswahlkampf einzuleiten, wirft gewichtige juristische und gesellschaftspolitische Fragen auf. Insbesondere im Lichte der historischen Erfahrungen mit der Justiz im Nationalsozialismus ist eine kritische Auseinandersetzung angebracht, wobei es nicht um eine Gleichsetzung, sondern um eine strukturkritische Gegenüberstellung geht. Zunächst zur Sache selbst: Mitglieder der AfD hatten am 1. Februar auf dem Heidelberger Bismarckplatz Flugblätter in Form von "Flugtickets" verteilt, die auf die Abschiebung ausreisepflichtiger Menschen anspielten. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Vorgang, sah jedoch keinen Anfangsverdacht für eine Straftat, insbesondere nicht für Volksverhetzung oder Beleidigung. Ihre Begründung stützte sich auf das im Wahlkampf besonders hoch zu gewichtende Grundrecht der Meinungsfreiheit. Man unterstellte z...
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