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Bedingungsloses Grundeinkommen - Fundament echter Marktlogik im Arbeitsmarkt?

These

Die Aussage lautet: „Bedingungsloses Grundeinkommen ist die Basis für Marktwirtschaft im Arbeitsmarkt, weil erst dann Angebot und Nachfrage geschaffen wird. Nur wenn ohne Zwang die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird, haben wir Marktwirtschaft im Arbeitsmarkt.“ — Klingt einleuchtend: Wer nicht existenziell gedrängt ist, kann frei verhandeln. Aber trägt das als ökonomische Begründung?

Was Marktwirtschaft im Arbeitsmarkt bedeutet

Der Arbeitsmarkt unterscheidet sich von Gütermärkten: Arbeit ist an Menschen gebunden, Wechselkosten sind hoch, Informationen unvollständig. In vielen Branchen herrscht faktisch Monopsonie-ähnliche Macht der Arbeitgeber (wenige Anbieter von Jobs, viele Nachfragende nach Lohn). Marktwirtschaft im klassischen Sinn setzt freiwillige Transaktionen, Alternativen und eine „Reservationsoption“ voraus. Ohne tragfähige Alternative tendieren Löhne und Bedingungen dazu, unter dem produktiven Wert zu liegen.

Rolle des BGE: Erhöhte Reservationslöhne und Verhandlungsmacht

Ein Grundeinkommen verändert die Ausgangslage: Wer nicht arbeiten muss, kann schlechtere Angebote ablehnen. Das erhöht den Reservationslohn und stärkt die Verhandlungsmacht der Beschäftigten. Theoretisch nähert sich der Arbeitsmarkt damit eher einem Markt mit zwei starken Seiten an. Auch die Allokation könnte effizienter werden: Jobs, die nur aufgrund von Zwang angenommen werden, verschwinden oder müssen produktiver/attraktiver werden.

Einwände: Angebotselastizität, Lohnpreis-Spiralen, Finanzierung

Gegenargumente betreffen drei Punkte:

  1. Arbeitsangebot: Ein höherer Reservationslohn kann das Arbeitsangebot bei niedrigen Löhnen reduzieren. Gesellschaftlich wünschenswerte, aber unattraktive Tätigkeiten (Pflege, Reinigung, Ernte) müssten dann deutlich besser bezahlt oder anderweitig organisiert werden. Das ist marktkonform, aber politisch kostspielig.

  2. Preise und Inflation: Steigen Löhne in Engpassbranchen, können Preise folgen. Ob das inflationsdynamisch wird, hängt von Finanzierung, Produktivität und Wettbewerb ab. Ein BGE ist kein „kostenloses“ Marktinstrument.

  3. Staatsfinanzierung und Verteilung: Die Wirkung hängt stark von der Ausgestaltung ab (Höhe, Steuerreform, Abschaffung anderer Transfers). Ein schlecht designtes BGE kann Reallöhne durch höhere Abgaben wieder drücken oder Ungleichheit verfestigen, wenn Vermögenseinkommen unangetastet bleibt.

Freiheit vs. Zwang: Reicht BGE für „Freiwilligkeit“?

Freiwilligkeit ist graduell. Auch mit BGE bleiben soziale Normen, Karrieredruck, regionale Bindungen. Zudem sichern Tarifverträge, Mindestlohn, Mitbestimmung und Wettbewerbspolitik Marktbedingungen ab, die ein BGE allein nicht schafft. Umgekehrt kann ein BGE prekäre Selbstständigkeit begünstigen, wenn es als verdeckte Subvention niedriger Honorare wirkt.

Zwischenfazit

Das BGE kann Elemente echter Marktlogik im Arbeitsmarkt stärken—insbesondere durch eine glaubwürdige Ausstiegsoption. Es ist aber weder notwendige noch hinreichende Bedingung für Marktwirtschaft. Entscheidend sind Kombinationen: starke Arbeitnehmerrechte, funktionierender Wettbewerb, Qualifizierung, aktive Arbeitsmarktpolitik und gegebenenfalls gezielte Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.

Meine Einschätzung

Wer das BGE als „Basis der Marktwirtschaft im Arbeitsmarkt“ versteht, sollte es als institutionellen Baustein in einem größeren Ordnungsrahmen denken. Die politische Frage lautet weniger ob BGE, sondern welches Design zu Produktivität, Gerechtigkeit und fiskalischer Tragfähigkeit passt — und wie flankierende Regeln verhindern, dass neue Freiheiten alte Ungleichheiten reproduzieren.


 

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