In der Nacht zum 3. Januar 2026 haben die USA nach übereinstimmenden Medienberichten Ziele in Venezuela angegriffen; US-Präsident Trump bestätigte den Einsatz und erklärte, Venezuelas Präsident Nicolás Maduro sei festgenommen und außer Landes gebracht worden. Venezuela spricht von einem „schweren militärischen Angriff“ und verlangt eine Befassung des UN-Sicherheitsrats.
Unabhängig davon, wie man das Maduro-Regime politisch bewertet: Militärische Interventionen zum Sturz von Regierungen sind völkerrechtlich hochproblematisch – und humanitär fast immer katastrophal. Das moderne Völkerrecht beruht nach 1945 auf einem Kernversprechen: Gewalt in den internationalen Beziehungen ist grundsätzlich verboten (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta). Ausnahmen sind eng: Selbstverteidigung bei bewaffnetem Angriff (Art. 51) oder Zwangsmaßnahmen mit Mandat des Sicherheitsrats. Ein „Regimewechsel“ als Ziel passt in dieses Raster nicht – und gerade deshalb ist die Versuchung groß, ihn rhetorisch als „Befreiung“ zu verkaufen.
Hier liegt der moralische Kurzschluss: Wer entscheidet, wer „Diktator“ ist? In der Praxis entscheiden das häufig die Mächtigen – und zwar wechselnd nach Interessenlage. Heute gilt der eine als Tyrann, morgen als „stabiler Partner“. Das ist nicht nur zynisch, sondern zerstört die Idee universeller Maßstäbe. Humanistische Politik müsste umgekehrt fragen: Wie schützen wir Menschenrechte, ohne das Gewaltverbot auszuhöhlen? Das Konzept der Schutzverantwortung (R2P) wird oft als Antwort genannt, betont aber gerade: militärische Gewalt ist äußerstes Mittel und rechtlich im Grundsatz nur mit Sicherheitsratsmandat legitimierbar.
Der Preis selektiver Interventionen ist zudem strategisch: Wie glaubwürdig können die USA sich einem möglichen chinesischen Angriff auf Taiwan entgegenstellen, wenn sie selbst das Gewaltverbot unterlaufen? Abschreckung lebt nicht nur von Militär, sondern von Legitimität – von der Fähigkeit, andere Staaten zu mobilisieren, Sanktionen durchzusetzen, internationale Verfahren zu stützen. Wer die Regeln biegt, schwächt die Koalitionen, die er im Ernstfall braucht.
Und ja: Auch gegenüber Putin wird das Völkerrecht schwerer einzufordern, wenn westliche Staaten es situativ relativieren. Das ist keine Entlastung für Russlands Angriffskrieg – das Recht gilt weiterhin. Aber „whataboutism“ wirkt politisch, weil er Zweifel sät und Solidarität bröckeln lässt. Das Völkerrecht ist keine Moralpredigt, sondern ein Schutzmechanismus für Schwächere: Es soll verhindern, dass Macht über Recht triumphiert.
Humanistisch gedacht heißt das: Kein Menschenrecht wird gerettet, wenn wir dafür den Rahmen zerstören, der Menschenrechte überhaupt einklagbar macht. Statt Bomben braucht es: internationale Ermittlungen, gezielte Sanktionen, Schutz für Geflüchtete, diplomatischen Druck – und vor allem die Rückkehr zur einfachen, unbequemen Regel: Wer Frieden will, darf das Gewaltverbot nicht nach Bedarf umetikettieren.
Meine Quellen:
ZDFheute, Liveblog „US-Angriffe in Venezuela“ (03.01.2026)
Deutschlandfunk, „Trump bestätigt US-Angriff …“ (03.01.2026)
UNRIC (UN-Charta, deutsche Fassung)
Deutsches Institut für Menschenrechte: Gewaltverbot & Selbstverteidigung (24.06.2025)
Wissenschaftliche Dienste des Bundestags (Sachstand u. a. zu humanitärer Intervention/Völkerrecht)
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