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Palantir-Software in Deutschland? Risiken, Kritik und Gefahr für Datenschutz


Eine US-Software, die alles über uns weiß: Aussehen, Alter, Wohnort, Zahlungsdaten, Hobbys, Religion, sexuelle Orientierung, Migrationsgeschichte – verknüpft, ausgewertet, analysiert von Künstlicher Intelligenz.

Palantir: Vom US-Überwachungswerkzeug zur deutschen Polizeisoftware?

In den USA ist Palantir längst im Einsatz: CIA und die Einwanderungsbehörde ICE nutzen sie, um Menschen zu überwachen und gezielt abzuschieben.
Jetzt will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Software bundesweit einführen – offiziell für mehr Effizienz bei der Polizei.
In Wahrheit wäre dies der größte Schritt in Richtung staatlicher Totalüberwachung seit der Vorratsdatenspeicherung.

Intransparenz und US-Abhängigkeit

Das Problem: Palantir ist eine Blackbox.
Niemand in Deutschland weiß, wie die Software arbeitet, welche Daten wie verknüpft werden – oder ob sie jemals gelöscht werden.
Zusätzlich gilt der CLOUD Act: US-Behörden könnten im Zweifel auf deutsche Daten zugreifen.
Politisch brisant: Palantir-Mitgründer Peter Thiel ist enger Trump-Unterstützer und bekannt für demokratiefeindliche Positionen.

Widerstand aus Politik und Zivilgesellschaft

SPD-Abgeordnete wie Johannes Schätzl und die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens lehnen den Einsatz ab.
Auch Amnesty International, der Chaos Computer Club und D64 fordern in einem offenen Brief an die Bundesregierung:

„Palantir darf nicht in Deutschland eingesetzt werden.“

Die einfachste Alternative

Befürworter sprechen von „Alternativlosigkeit“.
Doch es gibt sie, die Alternative:
Es einfach nicht tun – und damit Bürgerrechte und Demokratie schützen.

Meine Meinung:
Wer eine Software wie Palantir einführt, öffnet die Tür für Missbrauch. Ein Rechtsstaat, der auf Transparenz und Kontrolle setzt, darf solche Blackboxen nicht zulassen.


Meine Quellen:

Süddeutsche Zeitung – Übersicht über Risiken und Kritikpunkte


Deutschlandfunk Kultur – Aktuelle Prüfung durch das Innenministerium


Wired – Urteil des Bundesverfassungsgerichts und Datenschutz-Impakte


 

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