Gestern, am 24. Juni 2025, hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot gegen das rechtsextremistische Compact-Magazin wieder auf. Das Magazin, das seit 2021 als "gesichert rechtsextrem" vom Bundesamt für Verfassungsschutz eingestuft wird, war aufgrund seiner islamfeindlichen, antisemitischen und verschwörungsideologischen Inhalte verboten worden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte die Maßnahme mit der Notwendigkeit begründet, die demokratische Grundordnung zu schützen.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass das Verbot nicht verhältnismäßig sei. Zwar erkenne man die Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte an, doch diese seien nicht überwiegend prägend für die gesamte publizistische Linie des Magazins. Die Entscheidung betont den hohen verfassungsrechtlichen Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit, selbst für politische Positionen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Der Vorsitzende Richter verwies explizit darauf, dass auch "Feinden der Freiheit" diese Rechte zustehen, solange keine unmittelbare Gefahr für die Demokratie besteht.
Die juristische Argumentation berücksichtigte die Möglichkeit, das Vereinsrecht auf publizistische Organisationen anzuwenden, mahnte aber gleichzeitig zur Zurückhaltung: Ein derart tiefgreifender Eingriff müsse durch klar belegbare Verstoßmomente gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerechtfertigt sein. Diese lagen aus Sicht des Gerichts nicht in ausreichender Dichte vor.
Die Entscheidung hat weitreichende politische und gesellschaftliche Konsequenzen. Während Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer das Urteil als "Sieg gegen Gesinnungsjustiz" feiert, kritisieren Gegner des Magazins die Entscheidung als rückwärtsgewandten Dammbruch. Die juristische Prüfung stellt jedoch einen wichtigen Präzedenzfall dar: Der Rechtsstaat wahrt seine Integrität gerade dadurch, dass er auch missliebige Stimmen auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien behandelt.
Für Politik und Zivilgesellschaft bedeutet das Urteil eine Aufforderung zur Differenzierung: Anstelle schneller Verbote bedarf es langfristiger Strategien der Aufklärung, der politischen Bildung und der Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden. Die Demokratie muss durch Argumente verteidigt werden, nicht durch Symbolpolitik.
Das Compact-Urteil ist somit mehr als ein juristischer Entscheid. Es ist ein Spiegelbild der Spannungen in einer offenen Gesellschaft, die einerseits ihre Grundwerte schützen will, andererseits aber nicht bereit ist, diese durch überzogene Eingriffe selbst zu unterminieren.
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Meine Quellen:
Welt - https://www.welt.de/politik/deutschland/video256297362/rechtsextemismus-bundesverwaltungsgericht-hebt-verbot-des-compact-magazins-auf.html
ap news - https://apnews.com/article/germany-far-right-magazine-compact-ban-bb0b27f7924f697ba42a0118ddf459d2
The guardian - https://www.theguardian.com/world/2025/jun/24/german-magazine-compact-wins-court-battle-against-ban-afd
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