Demokratie ist kein religiöses, sondern ein politisches Prinzip. Sie verlangt von Bürgerinnen und Bürgern kein Bekenntnis zu einer bestimmten Weltanschauung, sondern zur Rechtsstaatlichkeit, zur Gleichberechtigung und zur Gewaltenteilung. Diese Werte können und werden von Muslimen – ebenso wie von Angehörigen anderer Religionen – anerkannt und gelebt. Zahlreiche Studien zeigen: Die große Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime identifiziert sich mit den Grundwerten unserer Verfassung.
Pauschalurteile über Muslime offenbaren nicht etwa einen Schutz der Demokratie, sondern ein gefährliches Missverständnis ihrer Grundlagen. Sie sprechen Menschen ihre politische Mündigkeit allein auf Basis ihrer Religionszugehörigkeit ab – und widersprechen damit Art. 3 und Art. 4 des Grundgesetzes.
Zudem sind Muslime längst Teil unserer politischen Wirklichkeit: Sie kandidieren für Parlamente, engagieren sich kommunal, sind Mitglieder demokratischer Parteien. In Ländern wie Indonesien oder Tunesien zeigt sich zudem, dass mehrheitlich muslimische Gesellschaften durchaus demokratische Entwicklungen hervorgebracht haben.
Wer Muslimen pauschal Demokratiefähigkeit abspricht, betreibt keine Verteidigung der freiheitlichen Ordnung – er greift sie an.
Meine Quellen:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 und 4. - https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
Bertelsmann Stiftung (2017): „Muslime in Europa – integriert, aber nicht akzeptiert?“ https://www.bertelsmann-stiftung.de/
Deutsche Islam Konferenz (BMI): Themenseiten zu Islam und Demokratie. https://www.deutsche-islam-konferenz.de/
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