Die Diskussion um mögliche polnische Reparationsforderungen an Deutschland wegen der Zerstörungen und Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg ist in den letzten Jahren erneut in den Vordergrund getreten. Die polnische Regierung, insbesondere unter der nationalkonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hat mehrfach erklärt, Deutschland schulde Polen enorme Summen an Wiedergutmachung. Diese Position ist sowohl völkerrechtlich als auch politisch und historisch problematisch. Ich versuche nachfolgend die rechtlichen, politischen und historischen Gründe zu erläutern, warum diese Forderungen nicht haltbar sind.
1. Die völkerrechtliche Grundlage
Die zentrale Argumentationslinie gegen die polnischen Forderungen beruht auf völkerrechtlichen Prinzipien, insbesondere auf der Frage der sogenannten "Erfüllung" und "Verwirkung" von Reparationsansprüchen.
Verzichtserklärung von 1953 Am 23. August 1953 erklärte die Volksrepublik Polen einseitig den Verzicht auf weitere Reparationsforderungen gegenüber der DDR. Diese Erklärung wurde von der damaligen polnischen Regierung, einer kommunistisch dominierten, aber völkerrechtlich anerkannten Vertretung Polens, abgegeben. Auch wenn einige polnische Historiker diese Entscheidung als unter sowjetischem Druck stehend betrachten, wurde sie niemals von nachfolgenden Regierungen offiziell widerrufen. Völkerrechtlich gilt jedoch, dass ein einmal erklärter Verzicht Bestand hat, sofern er nicht völkerrechtswidrig zustande kam oder später einvernehmlich aufgehoben wurde.
Verwirkung durch Zeitablauf Zudem ist der Aspekt der Verwirkung zu berücksichtigen. Reparationsforderungen müssen in einem angemessenen Zeitraum geltend gemacht werden. Polen hat über Jahrzehnte hinweg – auch nach der politischen Wende 1989 – keine offiziellen Forderungen erhoben. Erst in den letzten Jahren hat die Regierung dieses Thema neu aufgeworfen. Ein derart spätes Geltendmachen wird im Völkerrecht meist als "Verwirkung" gewertet – ein Grundsatz, der Rechtsfrieden und Rechtssicherheit dient.
Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990) Der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten geschlossen wurde, hat den Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands geebnet. In diesem Vertrag wurde auch festgelegt, dass von Deutschland keine weiteren Reparationen zu erwarten seien. Zwar war Polen kein unmittelbarer Vertragspartner, doch akzeptierte es die Ergebnisse dieses Vertrages und wurde später auch Teil der EU und NATO unter Anerkennung des bestehenden Status quo. Eine nachträgliche Revision würde dem Geist des Vertrages widersprechen.
2. Historische Wiedergutmachung
Neben der juristischen Bewertung ist auch die historische Wiedergutmachung zu berücksichtigen. Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg in vielerlei Hinsicht Verantwortung übernommen – moralisch, politisch und materiell.
Reparationen durch die DDR Direkt nach dem Krieg leistete die Sowjetunion umfangreiche Reparationen, zu denen auch Lieferungen aus dem Gebiet der späteren DDR gehörten. Ein großer Teil dieser Reparationen kam auch Polen zugute, da es unter sowjetischer Kontrolle stand. Maschinen, Eisenbahnschienen, Industrieanlagen und Rohstoffe wurden aus Ostdeutschland in die Sowjetunion und nach Polen verbracht.
Territoriale Veränderungen Ein besonders schwerwiegender Aspekt sind die Gebietsverluste Deutschlands infolge des Krieges. Polen erhielt große Teile der ehemaligen Ostgebiete Deutschlands – darunter Schlesien, Pommern und das südliche Ostpreußen. Diese Gebiete wurden nicht nur annektiert, sondern erlebten auch tiefgreifende demografische Veränderungen durch die systematische Vertreibung der deutschen Bevölkerung, was zu Millionen von Vertreibungen führte. Diese territoriale Kompensation war ein integraler Bestandteil der alliierten Nachkriegsordnung.
Individuelle Entschädigungszahlungen Zwar leistete Deutschland an Polen keine pauschalen Reparationen in Milliardenhöhe, aber es wurden individuelle Entschädigungszahlungen an Opfer der NS-Verfolgung geleistet, etwa über die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ), die unter anderem polnischen Zwangsarbeitern zugutekam.
3. Politische Motive und innenpolitische Instrumentalisierung
Die Wiederaufnahme der Reparationsdebatte durch die polnische Regierung ist weniger durch neue Fakten als durch politische Strategien motiviert.
Nationale Identitätsbildung Die PiS-Regierung verfolgt eine Politik der historischen Selbstvergewisserung, also der bewussten Rückbesinnung auf eine nationale Opferrolle und historische Leistungen als Grundlage politischer Legitimation, in der Polen stets als Opfer und moralisch überlegene Nation dargestellt wird. Die Reparationsforderung an Deutschland passt in dieses Narrativ und dient der Mobilisierung nationalistischer Gefühle.
Ablenkung von innenpolitischen Problemen Zugleich lenkt die Debatte von innenpolitischen Problemen ab, etwa der Erosion demokratischer Institutionen oder der Konflikte mit der EU-Kommission. Die Konfrontation mit Deutschland – als ökonomisch überlegene Nachbarnation – bietet sich als willkommenes Feindbild an.
Europäische Solidarität als Fundament der Zukunft Ein weiterer Aspekt betrifft die europäische Integration. Reparationsforderungen, Jahrzehnte nach Kriegsende, untergraben das Fundament gemeinsamer Verantwortung und Solidarität in der EU. Deutschland und Polen sollten gemeinsame Zukunftsprojekte stärken, statt alte Wunden zu instrumentalisieren.
4. Internationale Reaktionen und Rechtsvergleich
Es gibt auch kaum internationale Unterstützung für die polnische Position.
Fehlende internationale Anerkennung der Forderung Weder die Vereinten Nationen noch die EU haben den Reparationsforderungen Rückhalt gegeben. Kein anderer Staat hat vergleichbare Forderungen gegen Deutschland aufrechterhalten, abgesehen von Griechenland, dessen Position ähnlich kritisch bewertet wird.
Vergleich mit anderen Staaten Auch andere Staaten, die unter deutscher Besatzung litten – etwa Frankreich, Belgien oder die Niederlande – haben keine Reparationsforderungen mehr erhoben. In vielen Fällen wurden bereits in den 1950er Jahren bilaterale Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland geschlossen, etwa das deutsch-französische Entschädigungsabkommen von 1960 oder die Vereinbarungen mit Belgien von 1959 – etwa Frankreich, Belgien oder die Niederlande – haben keine Reparationsforderungen mehr erhoben. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich dem Prinzip angenähert, dass mit dem Abschluss der Nachkriegsordnung und der europäischen Integration eine neue Ära begann.
5. Resumee
Die polnischen Reparationsforderungen an Deutschland sind aus mehreren Gründen nicht haltbar. Völkerrechtlich sind die Ansprüche durch Verzicht und Verwirkung erledigt. Historisch wurde eine Vielzahl von Maßnahmen zur Wiedergutmachung getroffen – materiell wie symbolisch. Politisch drohen solche Forderungen das fragile Gleichgewicht europäischer Zusammenarbeit zu stören. Stattdessen sollte der Fokus auf gemeinsamer Erinnerungskultur, Versöhnung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union liegen. Eine dauerhafte deutsch-polnische Partnerschaft kann nicht auf Schuldzuweisungen, sondern nur auf gegenseitigem Respekt und Verantwortung für die gemeinsame Zukunft aufgebaut werden.
Quellen:
Dörner, Daniel. "Reparationen im Völkerrecht", in: Archiv des Völkerrechts, 2010.
Stiftung EVZ: https://www.stiftung-evz.de/
Zwei-plus-Vier-Vertrag im Wortlaut: https://www.auswaertiges-amt.de/
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Dossiers zum Zweiten Weltkrieg und zur polnisch-deutschen Geschichte: https://www.bpb.de/
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